ihkmagazin-IHK_09_26

Keine krankheitsbedingte Kündigung vor Umsetzung zielführender BEM-Maßnahmen KURZURTEIL Eine sachgrundlose Befristung ist nach einer früheren Beschäftigung beim selben Arbeitgeber grundsätzlich unzulässig. Ausnah- men kommen nur in Betracht, wenn die Vorbeschäftigung beispielsweise sehr lange zurückliegt, nur kurz war oder ganz anders geartet war – eine Unterbrechung von 17,5 Jahren allein genügt dafür jedoch nicht. (LAG Niedersachen, Urt. v. 05.05.2026 – 10 SLa 923/25) KURZURTEIL Wer nach dem Erhalt einer Kündigung keine Kündigungs- schutzklage erhebt, kann später nicht mit Erfolg Schadens- ersatz wegen einer vermeintlich unwirksamen Kündigung geltend machen. Nach Ablauf der Klagefrist kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr auf die Unwirksamkeit der Kündi- gung berufen – weder unmittelbar noch mittelbar im Rah- men von Leistungsklagen. (LAG Schleswig-Holstein, Be- schluss v. 23.02.2026 – 5 Ta 16/62) IHK Podcast Recht & Steuern www.ihk.de/osnabrueck (4717800) Mehr Rechts- Tipps ist die Kündigung unverhältnismäßig und damit unwirksam. Es zeigt sich: Auch die Frage, ob ein BEM gescheitert ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Arbeitgeber sollten ein eingeleitetes BEM konsequent bis zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen durchführen. Dazu gehört auch, einen Maßnahmenplan mit kon- kreten Fristen und einer Überprüfung der Wirksamkeit zu erstellen und zu dokumentieren. Soll das Verfahren wegen mangelnder Mit- wirkung des Beschäftigten beendet werden, sollte der Arbeitgeber zuvor eine nachweisbar zugegangene Aufforde- rung mit angemessener Frist ausgesproch en haben. (LAG Niedersachen, Urt. v. 16.03.2026 – 4 SLa 746/25) Der Arbeitgeber hat es in der Regel dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu ermöglichen, die im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) als zielführend erkannten Be- handlungsmaßnahmen auch zu ergreifen. So lautet der Leitsatz eines aktuellen Urteils des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersach- sen. Damit fällt das LAG eine Entscheidung über die bislang wenig in der Rechtsprechung thematisierten Fälle, wenn das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nicht abgeschlossen wird. Das LAG entschied: Kündigt ein Arbeitgeber einem langzeiterkrankten Beschäftigten, bevor die im BEM als zielführend angesehenen Maß- nahmen vollständig umgesetzt und deren Wirkung geprüft wurden, Stromsteuer noch dauerhafte Entlastungen bei Netzentgelten sind vorgesehen. Auch die von der Wirtschaft geforderte Flexibilisie- rung des Arbeitszeitrechts bleibt aus. Das Fazit der IHK: Die Reformbeschlüsse weisen in die richtige Richtung, für mehr Wett- bew erbsfähigkeit und Wachstum sind jedoch weitere Sch ritte erforderlich. (et) Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses, die vor der Sommerpause vorgestellt wurden, enthalten zahlreiche Maßnahmen, die seit Langem von der IHK-Organisation gefordert werden. Als wichtige Signale nennt die IHK unter anderem den Abbau von Berichts- und Dokumentationsp ichten, die Genehmigungs ktion nach vier Monaten sowie Erleichterungen im Datenschutzrecht. „Das Reformpaket enthält viele überfällige Schritte. Jetzt kommt es darauf an, die angekündigten Entlastungen schnell in die Praxis zu bringen“, betont IHK-Präsident Uwe Goebel. Für die Wirtschaftsre- gion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim sind zudem die ge- planten Investitionen in Energie- und Netzinfrastruktur von großer Bedeutung. Gerade für eine Region mit zahlreichen Windenergie-, Wasserstoff- und Industrieprojekten können schnellere Verfahren wichtige Investitionen erleichtern. Kritisch sieht die IHK jedoch die fehlenden Maßnahmen zur Sen- kung der Energiekosten. Weder eine allgemeine Senkung der Reformprogramm muss Fahrt aufnehmen ≥ Mehr Infos: www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 7108046) „Entlastungen in die Praxis bringen“: Unser Foto zeigt das Bundeskanzleramt in Berlin. Foto: AdobeStock/nmann77 Die Urteile wurden ausgewählt von: 33 | UNSERE IHK | Rechtstipp

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