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Erhöhter Mindestlohn und Minijob-Verträge KURZURTEIL Ist nach dem Ausspruch einer Kündigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch diese streitig, hat der Kläger in dieser Situation (noch) keinen Urlaubsabgeltungsan- spruch. Wird der Abgeltungsanspruch mit einer gesonder- ten Klage geltend gemacht, ist dieses Verfahren bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens auszusetzen. (LAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.03.2025 – 9 Sa 4/25) KURZURTEIL Reagiert ein Arbeitnehmer auf die An- sprache eines Vorgesetzten wegen de r p ichtwidrigen Nutzung eines privaten Smartphones mit den Worten „Hau ab hier“, mit Wegstoßen und mit einem Tritt nach diesem, ist eine Ab- mahnung entbehrlich. Die Tätlichkeit rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung, auch wenn sie nicht mit er- heblicher Gewaltanwendung erfolgt. (LAG Niedersachsen, Urt. v. 25.08.2025 – 15 SLa 315/25) IHK Podcast Recht & Steuern www.ihk.de/osnabrueck (4717800) Mehr Rechts- Tipps destlohn steigt auch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für Mi- nijobs. Seit Oktober 2022 orientiert sich diese an einer Wochenar- beitszeit von zehn Stunden zum jeweils geltenden Mindestlohn. Daher erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs ab 1.1.2026 auf 603 Euro und ab 1.1.2027 auf 633 Euro. Dabei ist die max. monatliche Arbeitszeit zu beachten. In der vertraglichen Ge- staltung sollte geprüft werden, ob durch den hö- heren Mindestlohn die Verdienstgrenze überschritten wird. Falls nötig, müssen Minijob-Verträge angepasst werden. Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro/Std. auf 13,90 Euro. Dies gilt für ein Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Mindestlohn dann 14,60 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt bundesweit für viele Arbeitsverhältnisse. Ausge- nommen sind aber u. a. Auszubildende, die nicht unter das Min- destlohngesetz fallen. Für sie gilt eine gesetzliche Mindestausbil- dungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt und wird zum Jahresbeginn ebenfalls angehoben. In einigen Branchen gelten zudem tari iche Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Hier sind die tari ichen Regelungen maßgebend. Mit dem höheren Min- +++ Rechtstipp +++ Rechtstipp +++ Rechtstipp +++ Rechtstipp +++ Online-Gründung einer GmbH – Möglichkeiten für Unternehmer und Gründer – Anzeige – RA Dr. Philipp Ortmann Seit Inkrafttreten des DiREG zum 01.08.2023 bestehen nun schon seit einiger Zeit weitrei- chende Möglichkeiten zur digitalen Beurkun- dung und Beglaubigung. Für Unternehmer und Gründungsinteressierte bietet sich mit der sog. Online-Gründung eine einfache und effiziente Alternative zur klassischen Präsenzgründung. In der Praxis wird sie bislang jedoch kaum genutzt. 1. Anwendungsfälle Die Online-Gründung ist für eine GmbH – auch in der Variante einer UG (haftungsbeschränkt) – bei Bar- und Sachgründungen möglich. Auch einstimmige Gesellschafterbeschlüsse, Grün- dungsvollmachten und Registeranmeldungen können digital beurkundet bzw. beglaubigt wer- den. 2. Ablauf Die Beurkundung erfolgt über das Portal der Bundesnotarkammer „www.onlineverfahren. notar.de“, wobei der gleiche Datenschutzstan- dard wie beim Präsenztermin gewahrt wird. Der Ablauf: 1. Registrierung im Portal / per App 2. Auswahl des Notariats 3. Dokumentenupload 4. Identitätsnachweis 5. Verlesen per Videokonferenz 6. Qualifizierte elektronische Signatur Die Videokonferenz erfolgt zum Schutz der Vertraulichkeit der Daten ohne Aufzeichnung. Hierbei können weitere Personen (z.B. Berater) teilnehmen. Zum Abschluss des Verfahrens wer- den die Dokumente mit einer über das Portal erstellten qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Möglich ist auch, dass ein Teil der Beteiligten persönlich beim Notar anwesend ist, während andere Beteiligte über das Videokommunikati- onssystem teilnehmen. 3. Technische Anforderungen Erforderlich sind ein Computer/iPad mit Audio-, Mikrofon- und Kamerafunktion und ein NFC-fä- higes Smartphone. Für die Identitätskontrolle wird ein Personalausweis benötigt, der ab dem 2.8.2021 ausgestellt worden ist, bei älteren Ausweisen (eine Liste weiterer zulässiger Aus- weisdokumente ist auf der Website www.on- lineverfahren.notar.de zu finden) zusätzlich ein Reisepass. 4. Grenzen des Verfahrens Das Online-Verfahren zur GmbH-Gründung ist jedoch nicht für jeden Gründungsvorgang zu- lässig. Beispielsweise ist es im Online-Verfahren nicht möglich, im Rahmen einer Sachgründung Grundstücke oder GmbH-Anteile einzubringen. Auch bestimmte Regelungen im Gesellschafts- vertrag, etwa zur Abtretung von Geschäftsan- teilen, schließen die Online-Gründung aus. Ein- stimmige Gesellschafterbeschlüsse können nur digital beurkundet werden, wenn keine anderen Vorschriften eine no- tarielle Beurkundung verlangen. Hinsichtlich der Aus- wahl der Notarin / des Notars gilt es zudem zu beachten, dass nach § 10a BNotO ein Ortsbezug der Notarin / des Notars zum (Wohn-)Sitz der Gesellschaft bzw. eines Beteiligten erforderlich ist. Empfehlung: Ziehen Sie bei Ihrer nächsten GmbH-Gründung die Möglichkeit einer Online-Gründung in Be- tracht und erkundigen Sie sich bei der Notarin bzw. dem Notar Ihres Vertrauens, ob eine sol- che für Ihren konkreten Einzelfall in Betracht kommt. Dr. Philipp Ortmann Rechtsanwalt PKF WMS Tax & Legal GmbH & Co. KG Rechtsanwälte Steuerberater Martinsburg 15, 49078 Osnabrück Telefon 0541 94422-600 www.pkf-wms.de Die Urteile wurden ausgewählt von: 25 | UNSERE IHK | Rechtstipp

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