IHK Magazin | September 2024
Ob neu gebaut oder in vorhan- dene Firmenflächen integriert: Werkswohnungen können für Fachkräfte attraktiv sein. Überlassung von Wohnraum an eigene Mitarbeiter einen lohnsteu- er- und sozialversicherungsp ichtigen Arbeitslohn dar. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vermietung durch den Arbeitgeber zu min- destens zwei Drittel der ortsüblichen Miete erfolgt. Diese Begünsti- gungsregelung gilt derzeit nur für die Vermietung durch den Ar- beitgeber (bzw. durch Konzernunternehmen). Ziel muss es sein, diese Regelung generell auf die Ver- mietung durch Drit te auf Veranlassung des Arbeitgebers auszuweiten. HANNOVER | Werkswohnungen in Deutschland haben eine lange Tradition, vor allem in großen Industriestandorten und in Bergbau- regionen. Angesichts der Engpässe in den attraktiven Wohnstand- orten des Landes hofft man nun auf eine Renaissance. Studien sprechen bereits von „einem starken Anstieg an Werkswohnungen“. Bis zu 10000 neue Wohnungen sollen pro Jahr auf diese Weise ent- stehen. Um diesen Trend zu stärken, müssten aber steuerliche Stell- schrauben im Bereich der Lohnsteuer zum Vorteil von mietenden Angestellten nachjustiert werden. Darüber hinaus benötigen wir Klarheit hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung beim Er- werb von Belegungsrechten. Grundsätzlich stellt die verbilligte Werkswohnungen – eine alte neue Idee Das Thema Wohnraum für Arbeitnehmende wird zunehmend zum Standortfaktor und zum Engpass bei der Suche nach Fachkräften. Lesen Sie hier einen Auszug aus einem Gastbeitrag des Verbandes der Wohnungs- und Immobi- lienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V., den die IHKN publiziert hat. IHK-Leitfaden zur E-Mobilität BERLIN | Unsere IHK-Organisation hat einen Leitfaden zur betrieblichen E-Mobilität ver- öffentlicht. Dieser informiert Unternehmen jeder Größe, die ihren Fuhrpark auf E-Mo- bilität umstellen oder eine Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter und Kunden aufbauen wol- len. Es werden sowohl rechtliche Rahmen- bedingungen als auch Praxisbeispiele be- leuchtet. Der Leitfaden soll Unternehmen dabei unterstützen, die komplexen rechtli- chen und steuerlichen Regelungen, die mit der Einführung von Elektrofahrzeugen und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur verbun- den sind, zu verstehen und anzuwenden. Der Leitfaden ist online abrufbar. Auf unserer Website nden Sie zudem Infos zur Förde- rung von Ladeinfrastruktur. (lis) ≥ www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 6198606) HANNOVER | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft können noch bis zum 4. Dezember 2024 bei ihren Haus- banken den NBank Investkredit beantragen. Die Höhe des Kredits kann je nach Vorhaben zwi- schen 50000 und 4 Mio. Euro liegen. Finanziert werden dabei bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Kreditkonditionen sind abhängig von der durch die Hausbank ermittelten Bonität und der Besicherung. Unternehmen können mit dem NBank Investkredit z. B. in den Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien investieren, dazu zählt u. a. die Umstellung auf E-Mobilität. Oder sie implementieren digitale Technologien und Prozesse, um ef zienter zu werden. Von der Förderung pro tieren KMU sowie Freiberu erinnen und Freiberu er, die seit mindesten drei Jahren am Markt tätig sind. Wichti g ist, dass ein Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. (kae) Bis 4. Dezember: Investkredit der NBank beantragen ≥ Alle Infos: www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 6101168) ≥ Der ganze Artikel ist abrufbar unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 6242422) | 26 Osnabrück | Emsland | Grafschaft Bentheim | September 2024 UNSERE IHK | Neues aus Brüssel, Berlin und Hannover
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