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Heimat shoppen strebt stärkere Präsenz in der Grafschaft an Modern und zeitlos: Das neue „Heimat shoppen“-Logo. am 13. und 14. Sep- tember gebunden“, betonte Gerhard Dall- möller, IHK-Projekt- leiter Handel und Stadt- marketing. Informiert wurde auch über Neuerungen der bundesweiten Kampagne, die vor zehn Jahren begann und an der sich aktuell 47 IHKs beteiligen. So erhielt das Logo neue freundliche Farben und einen modern zeitlosen Schriftzug. Parallel steht den IHKs und Werbegemeinschaften nun auch ein neuer zentraler Internetauftritt zur Verfügung. Dort gibt es eine digitale Toolbox, damit alle Mit- wirkenden die Möglichkeit zur individuellen Gestaltung von Plaka- ten und Werbemitteln erhalten. NORDHORN | Rund 20 Teilnehmer aus dem Kreis der kommunalen Wirtschaftsförderer und Vertreter der Werbegemeinschaften infor- mierten sich Ende Mai über die IHK-Kampagne „Heimat shoppen“. Im Fokus: Die Verknüpfung verkaufsoffener Sonntage mit dem „Heimat shoppen“. Gastgeber und Mitveranstalter war Matthias Bö- nemann, Geschäftsführer des VVV Stadt- und Citymarketing Nord- horn e.V. Gemeinsames Ziel von VVV und IHK ist eine stärkere Präsenz von „Heimat shoppen“ in der Grafschaft Bentheim, denn in der Vergangenheit haben sich hier regelmäßig nur Nordhorn, Schüttorf und Bad Bentheim beteiligt. „Wenn ohnehin schon verkaufsoffene Sonntage mit einem entsprechenden Rahmenprogramm verknüpft sind, kann man auch den Aspekt ‚Heimat shoppen‘ einfach ergänzen. Denn entsprechen- de Aktionen sind nicht an das bundesweite Aktionswochenende Verpflichtende eRechnung ab dem Jahr 2025 Unter dem Titel „Die eRechnung kommt! Sind Sie vorbereitet?“ informierte unsere IHK gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung der Grafschaft Bentheim über 140 interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer. NORDHORN | Nach noch aktueller Rechtslage können Rechnun- gen als Papierrechnungen ausgestellt werden. Willigt der Rech- nungsempfänger ein, darf der Leistende die Rechnung auch elekt- ronisch versenden. Verp ichtend ist die elektronische Ausstellung von Rechnungen derzeit nur für öffentliche Aufträge. Dies ändert sich ab dem 1. Januar 2025 durch das vor kurzem in Kraft getre- tene Wachstumschancengesetz. Danach müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich in der Lage sein, eRechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Die P icht zur Ausstellung von eRechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird, mit verschiedenen Übergangsfristen, bis zum 31.12.2027 einge- führt. In der Info-Veranstaltung wurden u. a. die gesetzlichen Grund- lagen, Übergangsfristen, Abgrenzung der Begriffe digitale Rech- nung und eRechnung sowie verschiedene eRechnungsformate und deren Einsatzszenarien vorgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt war der praktische Einsatz von eRechnungen und insbesondere der Mehrwert für die Buchführung und weitere Unternehmens- bereiche. (bar) Waren Gastgeber für 140 Teilnehmer: (v.l.) Ralf Hilmes (Wirtschaftsförderung Grafschaft Bentheim), Karen Barbrock (IHK) und Referent Christian Goede-Diedering (DATEV eG). ≥ Infos und Anmeldung: www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 6057966) Unser Tipp Die Veranstaltung „Die eRechnung kommt! Sind Sie vorbereitet?“ wird erneut am 27. Juni 2024 im Kreishaus Osnabrück angeboten. Mitveranstalter der IHK sind dann die Wirtschaftsförderungsgesell- schaften WFO u nd WIGOS. 35 |

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